03.06.2008:
Was tun bei Sturm/ Hagel und Gewitterschäden:
In weiten Teilen Deutschlands kam es in den letzten
Tagen zu heftigen Gewittern mit Hagel und starken Regenfällen.
Keller liefen voll Wasser und zum Teil tischtennisballgroße Hagelkörner
verursachten Schäden an Autos und Gebäuden. Auch für
die nächsten Tage sind weitere Unwetter gemeldet. Die deutschen
Versicherer klären auf, welche Versicherung für welche Schäden
aufkommt.
Hagelschäden sind über die Wohngebäude-
und Hausratversicherung versichert, wenn beispielsweise Wintergärten
oder Fensterscheiben durch Hagel zerstört werden. Dringt durch
ein zerstörtes Fenster Regenwasser in die Wohnung ein und werden
Einrichtungsgegenstände beschädigt, ist dies ein Fall für
die Hausratversicherung. Wurden Autos durch Hagel beschädigt, übernimmt
die Teil- oder Vollkaskoversicherung den Schaden.
Durch
heftige Regenfälle wurden vielerorts Keller überschwemmt.
Was viele nicht wissen: Durch Starkregen verursachte Überschwemmungsschäden
können mit einer Elementarschadenversicherung versichert werden,
die zusätzlich zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen
wird. Überschwemmungsschäden am Auto sind im Rahmen der Teil-
oder Vollkaskoversicherung abgedeckt. Wie man sich gegen Überschwemmungsschäden
schützen kann, darüber informiert der Flyer „Land unter
– Schutz vor Überschwemmung und Hochwasser“ vom Gesamtverband
der Deutschen Versicherungswirtschaft. Der Flyer steht unter www.gdv.de
zum Download bereit und kann kostenlos in Einzelexemplaren unter der
Faxnummer 030 / 20 20 – 66 04 bestellt werden.
Für Sturmschäden kommen die Gebäude-,
Hausrat- und Kaskoversicherung auf. Ab Windstärke 8 herrscht nach
den Versicherungsbedingungen Sturm. Gebäudeschäden, die z.
B. durch umgefallene oder abgebrochene Bäume, Äste, Schornsteine
und Masten entstanden sind, ersetzt die Wohngebäudeversicherung.
Wenn der Sturm das Dach abgedeckt oder Fensterscheiben eingedrückt
hat, sind Folgeschäden, die durch eindringende Niederschläge
entstehen, ebenfalls versichert. Für Gebäude, die sich noch
im Bau befinden, ist eine Bauleistungsversicherung notwendig. Sturmschäden
an der Wohnungseinrichtung werden von der Hausratversicherung ersetzt.
Hat ein Blitz in den Schornstein oder ins Mauerwerk eingeschlagen, sind
diese Blitzschäden über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.
Feuerschäden, die durch einen Blitzeinschlag entstehen, sind gleichfalls
versichert.
Sturmschäden am Auto sind durch eine Teil-
oder Vollkaskoversicherung abgedeckt. Dabei werden nicht nur die Schäden
ersetzt, die der Sturm direkt am Wagen verursacht – etwa durch
Umkippen des Fahrzeuges –, sondern auch Beschädigungen, die
durch umherfliegende Gegenstände, z. B. Ziegel oder Äste,
angerichtet werden. Einen Verlust ihres Schadenfreiheitsrabatts brauchen
Vollkaskoversicherte nicht zu befürchten; Sturm- und Hagelschäden
werden als Teilkaskoschäden abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung
ersetzt.
Betroffene sollten die Schäden dokumentieren,
also beispielsweise Fotos anfertigen, sich mit ihrem Versicherer in
Verbindung setzen und den Schaden melden.
Quelle: Herr Stephan Schweda
Tel.: 030 2020 5116
E-Mail: s.schweda@gdv.de
Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V
Friedrichstr. 191
10117 Berlin
http://www.gdv.de
01.01.2003:
Kein Schutz mehr bei Berufsunfähigkeit für alle, die nach
dem 01.01.1961 geboren
sind !
Alle
Betroffenen können seit dem 01.01.2001 nur noch privat vorsorgen.
Lassen
Sie
deshalb unbedingt Ihren Schutz bei Krankheit oder Unfall aktualisieren.
Anderenfalls
könnten Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit eine böse Überraschung
erleben. Beachten Sie, dass Sie durch den Abschluß eines
Riester-Rentenvertrages
in diesem Fall weiterhin unabgesichert bleiben!
Die
Riester-Rentenverträge sollen lediglich die zusätzlichen Einschnitte
in der
gesetzlichen
Rentenversicherung, die ab 01.01.2002 vorgenommen worden sind,
abdecken.
Bei
der Auswahl "Ihres" Beraters sollten Sie dabei sehr sorgsam vorgehen.
Ihr
BVK-Fachmann
garantiert Ihnen eine seriöse und fundierte Beratung und Betreuung
- auch im Leistungsfall.