03.06.2008: Was tun bei Sturm/ Hagel und Gewitterschäden:

In weiten Teilen Deutschlands kam es in den letzten Tagen zu heftigen Gewittern mit Hagel und starken Regenfällen. Keller liefen voll Wasser und zum Teil tischtennisballgroße Hagelkörner verursachten Schäden an Autos und Gebäuden. Auch für die nächsten Tage sind weitere Unwetter gemeldet. Die deutschen Versicherer klären auf, welche Versicherung für welche Schäden aufkommt.

Hagelschäden sind über die Wohngebäude- und Hausratversicherung versichert, wenn beispielsweise Wintergärten oder Fensterscheiben durch Hagel zerstört werden. Dringt durch ein zerstörtes Fenster Regenwasser in die Wohnung ein und werden Einrichtungsgegenstände beschädigt, ist dies ein Fall für die Hausratversicherung. Wurden Autos durch Hagel beschädigt, übernimmt die Teil- oder Vollkaskoversicherung den Schaden.

Durch heftige Regenfälle wurden vielerorts Keller überschwemmt. Was viele nicht wissen: Durch Starkregen verursachte Überschwemmungsschäden können mit einer Elementarschadenversicherung versichert werden, die zusätzlich zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird. Überschwemmungsschäden am Auto sind im Rahmen der Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt. Wie man sich gegen Überschwemmungsschäden schützen kann, darüber informiert der Flyer „Land unter – Schutz vor Überschwemmung und Hochwasser“ vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Der Flyer steht unter www.gdv.de zum Download bereit und kann kostenlos in Einzelexemplaren unter der Faxnummer 030 / 20 20 – 66 04 bestellt werden.

Für Sturmschäden kommen die Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherung auf. Ab Windstärke 8 herrscht nach den Versicherungsbedingungen Sturm. Gebäudeschäden, die z. B. durch umgefallene oder abgebrochene Bäume, Äste, Schornsteine und Masten entstanden sind, ersetzt die Wohngebäudeversicherung. Wenn der Sturm das Dach abgedeckt oder Fensterscheiben eingedrückt hat, sind Folgeschäden, die durch eindringende Niederschläge entstehen, ebenfalls versichert. Für Gebäude, die sich noch im Bau befinden, ist eine Bauleistungsversicherung notwendig. Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung werden von der Hausratversicherung ersetzt. Hat ein Blitz in den Schornstein oder ins Mauerwerk eingeschlagen, sind diese Blitzschäden über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Feuerschäden, die durch einen Blitzeinschlag entstehen, sind gleichfalls versichert.

Sturmschäden am Auto sind durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt. Dabei werden nicht nur die Schäden ersetzt, die der Sturm direkt am Wagen verursacht – etwa durch Umkippen des Fahrzeuges –, sondern auch Beschädigungen, die durch umherfliegende Gegenstände, z. B. Ziegel oder Äste, angerichtet werden. Einen Verlust ihres Schadenfreiheitsrabatts brauchen Vollkaskoversicherte nicht zu befürchten; Sturm- und Hagelschäden werden als Teilkaskoschäden abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt.

Betroffene sollten die Schäden dokumentieren, also beispielsweise Fotos anfertigen, sich mit ihrem Versicherer in Verbindung setzen und den Schaden melden.


Quelle: Herr Stephan Schweda
Tel.: 030 2020 5116
E-Mail: s.schweda@gdv.de

Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V
Friedrichstr. 191
10117 Berlin
http://www.gdv.de

 

01.01.2003: Kein Schutz mehr bei Berufsunfähigkeit für alle, die nach dem 01.01.1961 geboren sind !

Alle Betroffenen können seit dem 01.01.2001 nur noch privat vorsorgen. Lassen
Sie deshalb unbedingt Ihren Schutz bei Krankheit oder Unfall aktualisieren.

Anderenfalls könnten Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit eine böse Überraschung erleben. Beachten Sie, dass Sie durch den Abschluß eines
Riester-Rentenvertrages in diesem Fall weiterhin unabgesichert bleiben!

Die Riester-Rentenverträge sollen lediglich die zusätzlichen Einschnitte in der
gesetzlichen Rentenversicherung, die ab 01.01.2002 vorgenommen worden sind,
abdecken.

Bei der Auswahl "Ihres" Beraters sollten Sie dabei sehr sorgsam vorgehen. Ihr 
BVK-Fachmann garantiert Ihnen eine seriöse und fundierte Beratung und Betreuung - auch im Leistungsfall.

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